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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (-BayStrWG-)

Einziehung des Bahnüberganges BÜ 28,563 als Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg durch die Viehweidteile“ in Pfronten-Weißbach.

 

Ankündigung der Einziehungsabsicht gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG.

 

 

Laut Beschluss des Gemeinderates Pfronten vom 22.02.2024 ist beabsichtigt, den Bahnübergang als Teilstrecke des als öffentlichen Feld- und Waldweges mit der Bezeichnung „Weg durch die Viehweidteile“ nördlich des Gewerbegebietes „Am Wiesele“ (Verz. Nr. 17) einzuziehen.

 

Da aus dem Bereich des Brauerweges mehrfach Beschwerden über die Lärmbelästigung hinsichtlich der Pfeifsignale durch Züge der Deutschen Bahn eingegangen sind, die im Zusammenhang mit dem unbeschrankten Bahnübergang nördlich des Gewerbegebietes „Am Wiesele“ stehen, ist beabsichtigt, den Bahnübergang aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles i.S.v. Art 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2

BayStrWG einzuziehen.

 

Die Absicht vorgenannter Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gegeben.

Einwendungen hiergegen können innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung

schriftlich, per E-Mail (bauamt@pfronten.de) oder während den allgemeinen Dienststunden

im Rathaus der Gemeinde Pfronten, Allgäuer Str. 6, Zimmer Nr. 25 im II. Stock

zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Pfronten, den 21. März 2024

 

 

 

 

Alfons Haf

Erster Bürgermeister