Steueramt
- Telefon: 08363 698-50
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: monika.jehle@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 5
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Sachgebiet
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).
Der Grundsteuer unterliegen zum einen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Infos zur Neuregelung der Grundsteuer entnehnen Sie bitte den Dokumenten nachfolgend unter "Dateien" - ZU BEACHTEN AB 1.1.2022!!
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.
Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Das bisher bestehende Verbot, auf das Innehaben einer Wohnung eine kommunale Aufwandsteuer zu erheben, wurde gestrichen. Die bayerischen Kommunen haben deshalb nun die Möglichkeit, auf der Grundlage von Art 3 Abs. 1 KAG eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.