Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Die Gemeinde Pfronten erhebt zur Abwälzung der von ihr zu zahlenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe. Die Abwasserabgabe fällt nicht an, wenn bis zum 15.12. eines jeden Jahres ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung bei der Gemeinde Pfronten vorgelegt wird.
Gebühren Der Abgabesatz beträgt 0,25 € pro Kubikmeter Wasser.
Fristen Ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung muss bis zum 15.12. jeden Jahres bei der Gemeinde abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) i.V.m. Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
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