Anträge nach dem Grundsicherungsgesetz
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
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Standesamt / Bürgerbüro
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