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Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Für Sach- und Geldspenden wird von der Gemeinde eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zum Zwecke der Steuerermäßigung ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit der Zuwendung erfüllt sind. Das Verzeichnis der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) anerkannt sind, kann bei der Gemeinde eingesehen werden.
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