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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften erhalten Sie im Bürgerbüro, soweit keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist.

Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) erhalten Sie nur im ausstellenden Standesamt. 
Gebühren
Die erste Beglaubigung eines Dokumentes kostet 5 €, jede weitere 2,50 €.
Ihre Ansprechpartner
Wahlen, Volksbegehren / Bürgerbüro
stellvertretende Funktionen


Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bürgerbüro / Wahlen
Standesamt / Bürgerbüro
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen