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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften erhalten Sie im Bürgerbüro, soweit keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist.

Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) erhalten Sie nur im ausstellenden Standesamt. 
Gebühren
Die erste Beglaubigung eines Dokumentes kostet 5 €, jede weitere 2,50 €.
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