Fremdenverkehrsbeitrag
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Rechtsgrundlagen Bay. Kommunalabgabengesetz, Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Pfronten
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