Gaststättenerlaubnis vorübergehend
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest etc.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Nach der Neufassung des Gastsättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit. Die Antragstellung hat schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mittels folgendem Formular zu erfolgen. Antrag (pdf-Formular zum Download)
Gebühren 30,00 EUR pro Tag
Fristen Mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-76
- E-Mail: sandra.waibel@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Gewerbe- und Friedhofswesen
Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sachgebiet
Leitung stellvertretende Leitung