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Gaststättenerlaubnis vorübergehend

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest etc.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Nach der Neufassung des Gastsättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit. Die Antragstellung hat schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mittels folgendem Formular zu erfolgen. Antrag (pdf-Formular zum Download)
Gebühren
30,00 EUR pro Tag
Fristen
Mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ihre Ansprechpartner
Gewerbe- und Friedhofswesen


Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr