Gewerbean-, -um- und abmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, eine Verlegung des Betriebs sowie wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Aufgabe eines Gewerbebetriebs.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch OHG-Gesellschafter und Komplementäre) oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das auch anzeigen.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Gebühren Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch OHG-Gesellschafter und Komplementäre) oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das auch anzeigen.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
20,00 €
Unterlagen - Personalausweis oder Reisepaß,
- ggf. Handelsregisterauszug,
- ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Vordrucke für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder hier per download.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Dateien
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Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-20
- Fax: 08363 698-7020
- E-Mail: michaela.steinacher@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Bürgerbüro
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Telefon: 08363 698-24
- Fax: 08363 698-7024
- E-Mail: marina.schiechtele@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 4
- Etage: EG
Standesamt, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
Sachgebiet
Leitung stellvertretende Leitung