Grundsteuer
Der Grundsteuer unterliegen zum einen 
 
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Infos zur Neuregelung der Grundsteuer entnehnen Sie bitte den Dokumenten nachfolgend unter "Dateien" - ZU BEACHTEN AB 1.1.2022!! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
 Rechtsgrundlagen - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Infos zur Neuregelung der Grundsteuer entnehnen Sie bitte den Dokumenten nachfolgend unter "Dateien" - ZU BEACHTEN AB 1.1.2022!! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz
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- E-Mail: monika.jehle@pfronten.bayern.de
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Steueramt
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