Ich suche

Hundesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.
Voraussetzung
Das Halten eines oder mehrerer Hunde ist dem gemeindlichen Steueramt unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen Sonstiges
Die Steuerhöhe für das Halten von Hunden beträgt in der Gemeinde Pfronten

- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 120,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
- für einen Kampfhund 620,00 €
Ihre Ansprechpartner
Steueramt
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr