Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.
Voraussetzung Das Halten eines oder mehrerer Hunde ist dem gemeindlichen Steueramt unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen Bay. Kommunalabgabengesetz, Hundesteuersatzung der Gemeinde Pfronten
Sonstiges Die Steuerhöhe für das Halten von Hunden beträgt in der Gemeinde Pfronten
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 120,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
- für einen Kampfhund 620,00 €
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 120,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
- für einen Kampfhund 620,00 €
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-50
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: monika.jehle@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 5
- Etage: EG
Steueramt
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sachgebiet