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Miet- und Lastenzuschüsse (Wohngeld)

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Anträge auf den Wohngeldlastenzuschuss erhalten Sie im Bürgerbüro.
Gebühren
Es entstehen keine Kosten.
Unterlagen
beim Mietzuschuss:
- Mietvertrag
- Nachweise über Mietzahlungen von den letzten 3 Monaten
- Nachweise über Einkommen


beim Lastenzuschuss:
- Nachweise über die Darlehen für Hausbau
- Grundsteuerbescheid
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweise über Einkommen
Rechtsgrundlagen Sonstiges
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle im Landratsamt Ostallgäu.
Tel.: 08342/911-0 (Zentrale)
Lassen Sie sich direkt mit der Wohngeldstelle verbinden.

Ebenfalls können auf der Homepage des Landkreises Informationen eingeholt werden.
Ihre Ansprechpartner
Standesamt / Bürgerbüro
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen
Parkraummanagement / Bürgerbüro
Bürgerbüro / Wahlen
Wahlen, Volksbegehren / Bürgerbüro
stellvertretende Funktionen


Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr