Miet- und Lastenzuschüsse (Wohngeld)
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Anträge auf den Wohngeldlastenzuschuss erhalten Sie im Bürgerbüro.
Gebühren Es entstehen keine Kosten.
Unterlagen beim Mietzuschuss:
- Mietvertrag
- Nachweise über Mietzahlungen von den letzten 3 Monaten
- Nachweise über Einkommen
beim Lastenzuschuss:
- Nachweise über die Darlehen für Hausbau
- Grundsteuerbescheid
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweise über Einkommen
Rechtsgrundlagen - Mietvertrag
- Nachweise über Mietzahlungen von den letzten 3 Monaten
- Nachweise über Einkommen
beim Lastenzuschuss:
- Nachweise über die Darlehen für Hausbau
- Grundsteuerbescheid
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweise über Einkommen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Sonstiges Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle im Landratsamt Ostallgäu.
Tel.: 08342/911-0 (Zentrale)
Lassen Sie sich direkt mit der Wohngeldstelle verbinden.
Ebenfalls können auf der Homepage des Landkreises Informationen eingeholt werden.
Tel.: 08342/911-0 (Zentrale)
Lassen Sie sich direkt mit der Wohngeldstelle verbinden.
Ebenfalls können auf der Homepage des Landkreises Informationen eingeholt werden.
Weiterführende Links
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-20
- Fax: 08363 698-7020
- E-Mail: michaela.steinacher@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Standesamt / Bürgerbüro
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
- Telefon: 08363 698-21
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: sonja.schalk@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Parkraummanagement / Bürgerbüro
- Telefon: 08363 698-22
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: nicole.zapf@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Bürgerbüro / Wahlen
- Telefon: 08363 698-21
- Fax: 08363 698-7021
- E-Mail: teresa.maier@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Wahlen, Volksbegehren / Bürgerbüro
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr