Reisegewerbe
Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht.
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-76
- E-Mail: sandra.waibel@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Gewerbe- und Friedhofswesen
Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr