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Reisepass

Ein Reisepass ist ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können. Der biometrische Reisepass (auch ePass) ist eine Kombination eines papierbasierten Reisepasses mit elektronischen Komponenten. Der ePass enthält biometrische Daten, die verwendet werden, um die Identität eines Reisenden feststellen zu können. Die weltweite Einführung von biometrischen Pässen wurde durch die Behörden der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gefordert und durchgesetzt. In Deutschland geschah dies am 1. November 2005. Auf dem Chip werden seit diesem Termin das Bild und seit 1. November 2007 auch die Fingerabdrücke gespeichert.
Gebühren
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €   
(Gültigkeit: 6 Jahre)

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €    
(Gültigkeit: 10 Jahre)

vorläufiger Reisepass: 26,00 €    
(Gültigkeit: max. 1 Jahr)

Weitere Gebühren:
  • Reisepass 48seitig: zzgl. 22,00 €
  • Reisepass Express: zzgl. 32,00 €
Unterlagen
  • ein biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • den alten Reisepass oder Kinderreisepass
  • die o.g. Gebühr; diese ist bei der Beantragung zu entrichten

Persönliches Erscheinen ist notwendig, um die antragstellende Person mit dem Lichtbild abgleichen zu können (Identifikation) sowie für die Abgabe der Unterschriften und Fingerabdrücke.
Voraussetzung
Bei Minderjährigen unter 18 ist es notwendig, dass bei der Beantragung mindestens ein Erziehungsberechtigter mit anwesend ist. Zusätzlich ist die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten notwendig, die auf dem Formular "Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters" mitgebracht oder bei der Abholung des Reisepasses nachgereicht werden kann. Reisepässe von Minderjährigen können nur durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Ihre Ansprechpartner
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