Sperrzeit
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. Ein weiteres Verkürzen der allgemeinen Sperrzeit ist nicht möglich, da die sog. „Putzstunde“ den zeitlichen Mindestrahmen der Sperrzeit darstellt.
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08363 698-76
- E-Mail: sandra.waibel@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Gewerbe- und Friedhofswesen
Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sachgebiet
Leitung stellvertretende Leitung