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Wegweiserfunktion für soziale Angelegenheiten

Aushändigung von Anträgen nach dem Grundsicherungsgesetz
(Diese Anträge liegen auch im Standesamt - Zi.-Nr. 4 - bereit.)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Bei allgemeinen Anfragen in sozialen Angelegenheiten wenden Sie sich an das Bürgerbüro, hier erhalten Sie Auskunft über den zuständigen Sachbearbeiter.
Ihre Ansprechpartner
Rentenberatung / Standesamt
stellvertretende Funktionen

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08363 698-23 oder 08363 698-0)