Innerhalb des bebauten Ortsbereiches der Gemeinde Pfronten darf auch in diesem Jahr an Silvester und Neujahr kein Feuerwerk abgebrannt werden. Die Gemeinde Pfronten hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, so wie es der Gemeinderat im Januar 2017 beschlossen hat.
Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern generell verboten.
Außerhalb der Bebauung ist zu den nächstgelegenen bewohnten Gebäuden sowie zu landwirtschaftlichen Hallen und Städeln ein Schutzabstand von mindestens 100 m einzuhalten. Auf den einzuhaltenden Schutzabstand von Feuerwerken zu Waldflächen von mindestens 100 m, nach Art. 17 Bayerisches Waldgesetz, wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Gemeinde Pfronten unter diesem Link "Allgemeinverfügung" sowie an der Anschlagtafel am Rathauspavillon vor dem Rathaus eingesehen werden.
Die Gemeinde Pfronten bittet, zur Entlastung der Einsatz- und Rettungskräfte in Folge von Schadensfällen, generell auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
gez.: Alfons Haf
Erster Bürgermeister