Zum 01.01.2024 wurde im Landkreis Ostallgäu der digitale Bauantrag eingeführt. Der digitale Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Ostallgäu eingereicht. Die Einreichung von Bauanträgen in Papierform ist ebenso möglich. Hier ist ebenfalls das Landratsamt Ostallgäu die zuständige Eingangsbehörde. Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie unter: www.digitalerbauantrag.bayern.de
Für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros ist weiterhin die Gemeinde der erste Ansprechpartner.
Die Gemeinden werden vom Landratsamt in den Genehmigungsprozess miteinbezogen und die Bauanträge in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Pfronten behandelt. Daher ist es nötig, dass die vollständigen Bauunterlagen entsprechend den unten angegebenen Abgabeterminen nun beim Landratsamt Ostallgäu eingereicht werden.
Nur wenn bis spätestens zu nachfolgend genannten Terminen die vollständigen Unterlagen (gemäß Bauvorlagenverordnung) beim Landratsamt vorliegen, besteht die Möglichkeit, die Baugesuche in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Pfronten zu behandeln.
Später eingehende Bauanträge und Bauvoranfragen werden in der darauffolgenden Sitzung behandelt.
Spätester Abgabetermin der Bauanträge beim LRA: Bauausschuss der Gemeinde am:
27.12.2024 à 20.01.2025
24.01.2025 à 17.02.2025
28.02.2025 à 24.03.2025
04.04.2025 à 28.04.2025
25.04.2025 à 19.05.2025
30.05.2025 à 23.06.2025
04.07.2025 à 28.07.2025
01.08.2025 à 25.08.2025
29.08.2025 à 22.09.2025
02.10.2025 à 27.10.2025
31.10.2025 à 24.11.2025
21.11.2025 à 15.12.2025
Die Sitzungstermine sowie die Abgabetermine sind nur unter Vorbehalt, denn im Ausnahmefall kann eine Verschiebung der Termine stattfinden.
Wir weisen Sie noch darauf hin, dass mit der Einreichung von Bauanträgen auch fachgerechte Entwässerungspläne mit einzureichen sind, damit der Bauantrag behandelt werden kann.
GEMEINDE PFRONTEN
Pfronten, den 10.12.2024
gez. Alfons Haf, Erster Bürgermeister