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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den erneuten Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 61 "Oberkreuzegg"

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Zur Sicherung des mit Beschluss vom 25.02.2021 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Oberkreuzegg" hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfronten in öffentlicher Sitzung am 02.03.2023 eine Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 17 Abs. 3 BauGB als Satzung erneut beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst den zuvor bezeichneten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Veränderungssperre kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Str.6, 87459 Pfronten), Zimmer 25 (2. Stock) eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Titel des Bebauungsplanes und somit auch der Veränderungssperre im Laufe des Verfahrens noch ändern kann, in diesem Falle wird ein entsprechender Vermerk auf der Veränderungssperre angebracht.

 

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

 

Pfronten, den 08.03.2023

gez. Alfons Haf

Erster Bürgermeister