Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 63 „Pfronten-Heitlern/Tennisanlage“ wird die Öffentlichkeit (Bürger*innen) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im als Anlage abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Straße 6, Zimmer 25, 2. Stock) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.03.2023 bis 11.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Montag und Donnerstag von 08.30 - 12.30 Uhr, Montag von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Ergänzend können die Unterlagen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
rathaus.pfronten.de/ortsrecht/bebauungsplaene/nr-63-pfronten-heitlern-tennisanlage/
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürger*innen durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Pfronten, 08.03.2023
gez.
Alfons Haf
Erster Bürgermeister