Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf 2 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Pfronten-Ried/Buchbrunnenweg" vom 25.06.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf 2 mit Begründung wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. §4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Pfronten-Ried/Buchbrunnenweg" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Ortsteil "Ried" der Gemeinde Pfronten und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2770/1, 2770/3, 2771/4 und 2774/2 (Teilfläche) der Gemarkung Bergpfronten. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf 2 mit Begründung in der Fassung vom 25.06.2025 wird in der Zeit vom 30.06.2025 bis 14.07.2025 im Internet auf der Internetseite
rathaus.pfronten.de/ortsrecht/bebauungsplaene/nr-58-pfronten-ried-buchbrunnenweg/
der Gemeinde Pfronten veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf 2 mit Begründung in der Fassung vom 25.06.2025 in der Zeit vom 30.06.2025 bis 14.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Str. 6, 87459 Pfronten), Zimmer 25 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr, sowie Montag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet (gemeindliche Homepage) und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf 2 mit Begründung in der Fassung vom 25.06.2025 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten um-weltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@pfronten.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes 2 handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Diese sind im Einzelnen:
- Ausnahmsweise Zulässigkeit von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben und Betrieben des Beherbergungsgewerbes
- Anpassung der Festsetzung zu Nebenanlagen und Nebengebäuden, Streichung einer Passage zu den Nebenanlagen
Redaktionelle Ergänzungen und Änderungen
- Aktuelle Flurnummern
- Ergänzung der Kappungsgrenze der GRZ
- Schutz vor Starkregen: Tiefgarageneinfahrten und Versickerung: Ergänzung der Hinweise durch Text
- FoVG: Ergänzung der Empfehlungen in den Hinweisen durch Text
- Grundwasser: Ergänzung der Hinweise durch Text zu Grundwasserabsenkungen
- Schadstoffbelasteter Boden und Aushub: Ergänzungen der Hinweise durch Text
- Verfahren gemäß § 13 a BauGB: Ergänzung der Begründung
- Sickerfähigkeit: Ergänzung der Begründung
- Art der baulichen Nutzung: Ergänzung der Begründung
- Maß der baulichen Nutzung: Ergänzung der Begründung
- Niederschlagswasser: Ergänzung der Begründung
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Pfronten, den 27.06.2025
Alfons Haf
Erster Bürgermeister