Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 den Entwurf zum einfachen Bebauungsplan Nr. 64 "Pfronten-Ried/Bahnhofsareal-Ost" vom 19.12.2024 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der einfache Bebauungsplan Nr. 64 "Pfronten-Ried/Bahnhofsareal-Ost" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Zentrum des Ortsteils "Ried" der Ge-meinde Pfronten und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 300/114, 300/45, 300/68, 300/77 (Teilfläche) und 2726/4 der Gemarkung Bergpfronten. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2024 wird in der Zeit
vom 04.08.2025 bis 18.08.2025 im Internet auf der Internetseite
https://rathaus.pfronten.de/ortsrecht/bebauungsplaene/nr-64-pfronten-riedbahnhofsareal-ost/
der Gemeinde Pfronten veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2024 in der Zeit vom 04.08.2025 bis 18.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Str. 6, 87459 Pfronten), Zimmer 25 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr, sowie Montag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet (gdl. Homepage) und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und ei-nem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel-che Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Str. 6, 87459 Pfronten) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@pfronten.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB um eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit handelt, wurde gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt wird.
Diese sind im Einzelnen:
- Anpassung des Geltungsbereichs
- Anpassung und Ergänzung des sonstigen Hinweises „Bahnanlagen“
- Ergänzung des Hinweises zur Vorlage eines Freiflächengestaltungsplan
- Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Pfronten, den 28.07.2025
gez.
Alfons Haf
Erster Bürgermeister