I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pfronten, Landkreis Ostallgäu, folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 26.784.200 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.510.600 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.879.500 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H. - Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.400.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 04. Juni 2024, AZ.: 10-9410.5, rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie die Beteiligungsberichte i. S. von Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Pfronten (Zimmer 16) während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Pfronten, den 10. Juni 2024
gez.
Alfons Haf
Erster Bürgermeister