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Haushaltssatzung der Gemeinde Pfronten für das Haushaltsjahr 2024

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I.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pfronten, Landkreis Ostallgäu, folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 26.784.200 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.510.600 €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.879.500 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)   330 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)   350 v.H.
  2. Gewerbesteuer   350 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.400.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

 

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 04. Juni 2024, AZ.: 10-9410.5, rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

III.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie die Beteiligungsberichte i. S. von Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Pfronten (Zimmer 16) während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

 

Pfronten, den 10. Juni 2024

gez.

Alfons Haf
Erster Bürgermeister