I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pfronten, Landkreis Ostallgäu, folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.891.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.329.900 €
ab.
§ 2 1.)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.181.300 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.
§ 4 2.)
Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
- Die in den vorangegangenen drei Haushaltsjahren noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen im Umfang von insgesamt 9.182.070 € können aufgrund der Fortgeltung im Haushaltsjahr 2025 über § 2 hinaus noch in Anspruch genommen werden.
- Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 25.10.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 330 v.H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 380 v.H.
II.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 12. Juni 2025, AZ: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie die Beteiligungsberichte i.S. von Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus (Zimmer 16) während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Pfronten, den 16. Juni 2025
gez.
i.V. Helmut Sauer
Zweiter Bürgermeister