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Haushaltssatzung der Gemeinde Pfronten für das Haushaltsjahr 2026

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I.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pfronten, Landkreis Ostallgäu, folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  34.526.040 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  14.349.200 €

ab.

 

§ 2 1)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 2)

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer  350 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

 

Nachrichtlich:

1) Die in den vorangegangenen drei Haushaltsjahren noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen im Umfang von insgesamt 7.063.342,53 € können aufgrund der Fortgeltung im Haushaltsjahr 2026 über § 2 hinaus noch in Anspruch genommen werden.

2) Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 25.10.2024 (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:

     1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)   330 v.H.
     2. Grundsteuer B (für Grundstücke)   380 v.H.

 

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 10. Juni 2026, AZ.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

III.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie die Beteiligungsberichte i.S. von Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Pfronten (Zimmer 16) während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

 

Pfronten, den 19. Juni 2026

gez.
Karl-Heinz Wagner
Erster Bürgermeister