I.
Die in der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 14. Mai 2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird gem. Art. 55 VoSchG i.V.m. Art 26 Abs. 2 und Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Mittelschule Pfronten
Auf Grund der Art. 9 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Pfronten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.096.980 € und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 58.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Schulverbandsumlage wird auf 3.692 € je Schüler festgesetzt.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Sie wurde mit Schreiben vom 15. Mai 2025 dem Landratsamt Ostallgäu vorgelegt und nach rechtsaufsichtlicher Behandlung im Amtsblatt des Landkreises Ostallgäu gem. Art. 24 KommZG bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle des Schulverbandes, Gemeindeverwaltung Pfronten (Zimmer 16), Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Pfronten, 28. Juli 2025
gez.
Alfons Haf
Erster Bürgermeister
und Schulverbandsvorsitzender