I.
Die in der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 19. Mai 2026 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird gem. Art. 55 VoSchG i.V.m. Art. 26 Abs. 2 und Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern öffentlich bekanntgemacht.
HAUSHALTSSATZUNG
des Schulverbandes Mittelschule Pfronten
Auf Grund der Art. 9 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Pfronten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.319.930 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 192.440 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Schulverbandsumlage wird auf 4.095 € je Schüler festgesetzt.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Sie wurde mit Schreiben vom 20. Mai 2026 dem Landratsamt Ostallgäu vorgelegt und nach rechtsaufsichtlicher Behandlung im Amtsblatt des Landkreises Ostallgäu gem. Art. 24 KommZG bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle des Schulverbandes, Gemeindeverwaltung Pfronten (Zimmer 16), Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Pfronten, 06. August 2026
gez.
Karl-Heinz Wagner
Erster Bürgermeister
und Schulverbandsvorsitzender