Umweltschutz und Brauchtumspflege;
Johannisfeuer am 24.06.2026
Die Johannisfeuer als Traditionsfeuer sollen der Brauchtumspflege und der Unterhaltung der Zuschauer dienen. Sie gelten als öffentliche Veranstaltung gemäß Art. 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und sollen für jedermann zugänglich von einem Verein durchgeführt werden. Sofern die örtlichen Feuerwehren die Johannisfeuer veranstalten, sind etwaige Personen, Sach- oder Vermögensschäden über die Kommunale Feuerwehrhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Zur Beurteilung der Zulässigkeit ist das Feuer vom Verantwortlichen unverzüglich schriftlich bei der Gemeinde Pfronten, Bürgerbüro (Zimmer-Nr. 3, EG) anzumelden. Ein Vordruck hierfür kann über die Homepage der Gemeinde Pfronten (rathaus.pfronten.de unter Onlineservice => Brauchtumsfeuer) ausgefüllt und heruntergeladen werden. Das "Merkblatt Traditionsfeuer und sonstige offene Feuer" des Landratsamtes Ostallgäu finden sie rechts als Datei.
Derjenige, der das Feuer veranstaltet und entzündet ist dafür verantwortlich, dass das Feuer ordnungsgemäß abbrennt, dauerhaft überwacht wird und nur unbelastetes Holz verwendet wird. Zweckdienlich wäre es aus den vorgenannten Gründen, wenn die Aufgabe im Namen eines Vereines wahrgenommen wird.
Gemeinde Pfronten
gez. Karl-Heinz Wagner
Erster Bürgermeister