Die Gemeinde Pfronten hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Versickerung von Niederschlagswasser aus dem Umbau bzw. der Sanierung der Mittelschule beantragt.
Entwässert werden Schulhöfe, Dachflächen, Schulgarten,
Sportanlagen, Grünflächen, Fahrbahnen und Stellplätze. Der gesamte Bereich wird in 8 Teilbereiche
gegliedert, die jeweils einer Entwässerungsanlage zufließen.
Das Niederschlagswasser eines Teilbereichs wird jeweils über Schächte und Regenwasserkanäle gesammelt, in Absetzschächten und Sedimentationsanlagen gereinigt und anschließend verschiedenen
Rigolensystemen zugeführt. Es handelt sich dabei um Rigolen aus Kunststoffelementen, Rohr-Rigolen und Mulden-Rohrrigolen. In den Rigolen versickert das Niederschlagswasser ins Grundwasser.
Die Tektur zum Wasserrechtsbescheid vom 19.08.2022 erfolgt aufgrund einer Änderung der Freiflächenanlagen.
Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass
1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen während eines Monats und zwar vom
16. September 2024 bis 17. Oktober 2024
im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten), Zimmer 25 während der
allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr, sowie Montag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass das Rathaus während der gesetzlichen Feiertage
geschlossen ist.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Pfronten zur Verfügung.
(siehe zugeordnete Dateien)
Maßgeblich sind die im Rathaus ausliegenden Unterlagen.
2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Pfronten, Bauamt Zimmer 25 erhoben bzw. eingereicht werden können,
3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
4. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
5. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen.
Pfronten, den 11. September 2024
gez.
Alfons Haf
Erster Bürgermeister