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Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Pfronten

Zum 1. April 2023 werden die öffentlichen kommunalen Parkplätze im Gemeindegebiet Pfronten bewirtschaftet.

Ziele und Begründung:
Die wichtigsten Ziele der Parkraumbewirtschaftung sind eine Verbesserung des Verkehrsflusses, eine Reduktion von Parksuchverkehren sowie die Optimierung des Zugangs zu Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs. Dadurch werden verkehrsbedingte Energieverbräuche und Emissionen reduziert und somit die Lebensqualität für Einheimische und Gäste gesteigert.

Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung:

Die Maßnahmen betreffen 75 Parkplätze, davon werden 20 Parkplätze gebührenpflichtig. Die Parkgebühren betragen von 1 € je Stunde bis zu 5 € je Tag.
Für die gebührenpflichtigen Parkplätze können Dauerparkausweise mit einer Gültigkeit von 12 Monaten beantragt werden.
Auf 4 Parkplätzen ist das Dauerparken bis zu 5 Tagen, auf den übrigen Parkflächen von 06:00 bis 24:00 Uhr zulässig.
Auf 12 Parkplätzen gilt keine weitere Zeitbeschränkung, auf 32 Parkplätzen ist das Parken in Zeitfenstern von 30 Minuten bis zu 10 Stunden begrenzt.
Weitere Maßnahmen sind ein Parkleitsystem sowie eine einheitliche Bezeichnung und Kommunikation aller Parkplätze.
Die Verkehrsüberwachung führt der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen durch.

Weitere Informationen nebenstehend unter "Zugeordnete Dateien" oder/und über den Link im Text:

  • im gemeindlichen Mitteilungsblatt „Pfronten Mosaik, Ausgabe 03/2022“
  • die gemeindliche Parkraumverordnung (gültig ab 1. April 2023) mit Gebührenübersicht
  • eine tabellarische Übersicht der Parkplätze mit der Bewirtschaftungskategorie finden Sie hier
  • eine kartografische Übersicht der Parkplätze finden Sie hier
  • Dauerparkausweise können Sie hier beantragen
  • Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier

    Für sonstige Infos und Anträge rund um den öffentlichen Verkehrsraum klicken Sie bitte hier