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Johannisfeuer am 24.06.2025 - Anzeige eines Brauchtumsfeuers

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Die Johannisfeuer als Traditionsfeuer dienen der Brauchtumspflege und der Unterhaltung der Zuschauer. Sie gelten als öffentliche Veranstaltung gemäß Art. 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und sollen für jedermann zugänglich von einem Verein durchgeführt werden. Sofern die örtlichen Feuerwehren die Johannisfeuer veranstalten, sind etwaige Personen, Sach- oder Vermögensschäden über die Kommunale Feuerwehrhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Zur Beurteilung der Zulässigkeit ist das Feuer vom Verantwortlichen unverzüglich schriftlich bei der Gemeinde Pfronten, Bürgerbüro (Zimmer-Nr. 3, EG) anzumelden. Ein Vordruck hierfür sowie das "Merkblatt Traditionsfeuer und sonstige offene Feuer" des Landratsamtes Ostallgäu können über folgende Links bzw. nebenstehende über zugeordnete Dateien ausgefüllt und heruntergeladen werden:

Anmeldung Traditionsfeuer
Merkblatt Traditionsfeuer

Derjenige, der das Feuer veranstaltet und entzündet ist dafür verantwortlich, dass das Feuer ordnungsgemäß abbrennt, dauerhaft überwacht wird und nur unbelastetes Holz verwendet wird. Zweckdienlich wäre es aus den vorgenannten Gründen, wenn die Aufgabe im Namen eines Vereines wahrgenommen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Ostallgäu: Traditionsfeuer

Alfons Haf
Erster Bürgermeister