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Babel-Hitzelberger, Ingrid

Rentenberatung / Standesamt

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08363 698-23 oder 08363 698-0)
Aufgaben

Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.

Entgegennahme bzw. Aufnahme von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung bzw. Erhöhungsanträge. Aushändigung der Schwerbehindertenausweise. Parkausweise für Schwerbehinderte können im Bürgerbüro beantragt werden.

Aufnahme von Anträgen der Rentenversicherung:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente (EM)
- Kontenklärung
- Allgemeiner Schriftverkehr zur Rentenversicherung

Sachgebiet

Aushändigung von Anträgen nach dem Grundsicherungsgesetz
(Diese Anträge liegen auch im Standesamt - Zi.-Nr. 4 - bereit.)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Bei allgemeinen Anfragen in sozialen Angelegenheiten wenden Sie sich an das Bürgerbüro, hier erhalten Sie Auskunft über den zuständigen Sachbearbeiter.

Sachgebiet