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Haff, Martin

Hauptamtsleiter
Aufgaben

Bei jeder größeren Baumaßnahme, z. B. beim Bau einer Gemeindestraße sind Grundstücksverhandlungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, der Tausch und die Belastung (Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten etc.) von Grundvermögen.