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Jehle, Monika

Steueramt

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen
Aufgaben

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).

Der Grundsteuer unterliegen zum einen

- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Infos zur Neuregelung der Grundsteuer entnehnen Sie bitte den Dokumenten nachfolgend unter "Dateien" - ZU BEACHTEN AB 1.1.2022!!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.

Die Gemeinde kann Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen im Rahmen ihres Ermessens unter bestimmten Voraussetzungen über die Fälligkeit hinaus stunden bzw. Ratenzahlungen bewilligen. Hierzu ist ein Antrag des Zahlungspflichtigen mit entsprechender Begründung erforderlich. Über diesen entscheidet abhängig von der Größenordnung des geforderten Betrages entweder die Verwaltung oder der Finanzausschuss.

Hinweis:
Grundsätzlich sind bei Gewährung einer Stundung die gesetzlichen Zinsen von 6 % p.a. zu entrichten.

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Das bisher bestehende Verbot, auf das Innehaben einer Wohnung eine kommunale Aufwandsteuer zu erheben, wurde gestrichen. Die bayerischen Kommunen haben deshalb nun die Möglichkeit, auf der Grundlage von Art 3 Abs. 1 KAG eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.

Die Verwaltung der bei der Gemeinde Pfronten bediensteten Beamten, Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden.