Prinz, Katharina
- Prinz, Katharina
- Telefon: 08363 698-24
- E-Mail: standesamt@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 4
- Etage: EG
Eine Eheschließung kann ausschließlich beim Standesamt am jeweiligen Wohnort angemeldet werden.
Die Trauung ist innerhalb von Deutschland an jedem Standesamt möglich.
Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Näheres regelt § 2 der Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes.
Die Nachlasssicherung, die Testamentkartei und die Mitwirkung bei der Beurkundung von Nottestamenten ist Aufgabe des Standesamtes.