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Steinacher, Michaela

Standesamt / Bürgerbüro
Aufgaben

Im Bürgerbüro werden Fischereischeine ausgestellt:

  • Jahresfischereischeine
  • Lebenszeitfischereischeine, auch befristet auf 5 Jahre
  • Jugendfischereischeine
Sachgebiet

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Ausweise im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 PAuswG der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis. Ein Ausweis ist gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG wird durch den Besitz eines gültiges Reisepasses die Ausweispflicht ebenfalls erfüllt.

Ordnungswidrig handelt derjenige, welcher entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG einen (gültigen) Ausweis nicht besitzt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Sachgebiet

Im Bürgerbüro werden Volkszählungen koordiniert.

Entgegennahme bzw. Aufnahme von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung bzw. Erhöhungsanträge. Aushändigung der Schwerbehindertenausweise. Parkausweise für Schwerbehinderte können im Bürgerbüro beantragt werden.

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Anträge auf den Wohngeldlastenzuschuss erhalten Sie im Bürgerbüro.

Das Meldewesen umfasst die An-, Um- und Abmeldung des ersten und jeden weiteren Wohnsitzes sowie die Führung des Melderegisters.

 

Es besteht die Möglichkeit der (Vor-)An-, Um- und Abmeldung über den Onlineservice auf dieser Homepage. Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro anschließend trotzdem noch notwendig ist, um den Meldeschein persönlich zu unterschreiben und die Ausweisdokumente ändern zu lassen.

 

 

 

Sachgebiet

Im Bürgerbüro werden Lebensbescheinigungen für die Rentenversicherung ausgestellt.

Sachgebiet

Anfrage bei der Verwaltung bezüglich freien Terminen für Sport- oder sonstige Veranstaltungen sowie Belegungsplan Turnhalle Mittelschule und Dreifachturnhalle.

Sollten Röntgenreihenuntersuchungen, Schutzimpfungen oder die Bekämpfung von Seuchen nötig sein, wird dies im Bürgerbüro organisiert.

Im Bürgerbüro kann ein amtliches Führungszeugnis beantragt werden.

Sachgebiet

Im Bürgerbüro können Fundsachen abgegeben werden. Dort werden sie mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt und liegen für den Eigentümer zur Abholung bereit.

Sachgebiet

Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften erhalten Sie im Bürgerbüro, soweit keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist.

Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) erhalten Sie nur im ausstellenden Standesamt. 

Im Bürgerbüro erhalten Sie Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen bzw. deren Verlängerung, die an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zu richten sind.

Sachgebiet

Ein Reisepass ist ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.

Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.

Der biometrische Reisepass (auch ePass) ist eine Kombination eines papierbasierten Reisepasses mit elektronischen Komponenten. Der ePass enthält biometrische Daten, die verwendet werden, um die Identität eines Reisenden feststellen zu können.

Die weltweite Einführung von biometrischen Pässen wurde durch die Behörden der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gefordert und durchgesetzt. In Deutschland geschah dies am 1. November 2005. Auf dem Chip werden seit diesem Termin das Bild und seit 1. November 2007 auch die Fingerabdrücke gespeichert.

Sachgebiet

Eine Eheschließung kann ausschließlich beim Standesamt am jeweiligen Wohnort angemeldet werden.

Die Trauung ist innerhalb von Deutschland an jedem Standesamt möglich.

 

 

Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht.

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Näheres regelt § 2 der Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes.

Die Nachlasssicherung, die Testamentkartei und die Mitwirkung bei der Beurkundung von Nottestamenten ist Aufgabe des Standesamtes.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Sachgebiet