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Waibel, Sandra

Gewerbe- und Friedhofswesen


Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben
  • Allgemeine Aufgaben des Bestattungswesens
  • Verwaltung des Friedhofes und des Leichenhauses
  • Gebührenabrechnung für den Friedhof

Gewerbean-, -um- und abmeldungen
Reisegewerbe
Gaststättengesetz
Gaststättenrechtliche Gestattungen
Sperrzeit
Marktrecht

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht.

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe ausüben wollen, also wenn Sie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder Gäste beherbergen wollen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird sowohl personen- als auch raumbezogen für eine bestimmte Gaststätte erteilt.


Für die gewerbliche Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (auch im Freien) und für die gewerbliche Beherbergung von Gästen (in Pensionen, Hotels, Gasthöfen) brauchen Sie aufgrund von § 2 Abs. 1 GastG grundsätzlich eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis erhalten Sie für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die ihrem Betrieb dienenden Räume.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG,KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis.

Sachgebiet

Wenn Sie aus besonderem Anlass Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Sachgebiet

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. Ein weiteres Verkürzen der allgemeinen Sperrzeit ist nicht möglich, da die sog. „Putzstunde“ den zeitlichen Mindestrahmen der Sperrzeit darstellt.

Sachgebiet

Von Anfang April bis Ende Oktober findet auf dem Parkplatz am Birkenweg der Wochenmarkt statt. Wenn Sie als Gewerbetreibender einen Verkaufsstand aufmachen wollen, ist die Genehmigung der Gemeinde erforderlich.

An der Viehscheid am zweiten Sonntag im September wird ein großer Markt abgehalten. Sollten Sie Interesse an einem Marktstand haben, wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde.  

Sachgebiet