Bürgerbüro
- Telefon: 08363 698-20
- Fax: 08363 698-7020
- E-Mail: michaela.steinacher@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Sachgebiet
- Telefon: 08363 698-21
- Fax: 08363 698-7021
- E-Mail: teresa.maier@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
- Sachgebiet
Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Telefon: 08363 698-23
- E-Mail: ingrid.babel-hitzelberger@pfronten.bayern.de
- Zimmer: Rathaus-Pavillon
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Telefon: 08363 698-21
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: sonja.schalk@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
- Telefon: 08363 698-76
- E-Mail: sandra.waibel@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Montag bis Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon: 08363 698-22
- Fax: 08363 698-55
- E-Mail: nicole.zapf@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
Von Anfang April bis Ende Oktober findet auf dem Parkplatz am Birkenweg der Wochenmarkt statt. Wenn Sie als Gewerbetreibender einen Verkaufsstand aufmachen wollen, ist die Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
An der Viehscheid am zweiten Sonntag im September wird ein großer Markt abgehalten. Sollten Sie Interesse an einem Marktstand haben, wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe ausüben wollen, also wenn Sie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder Gäste beherbergen wollen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird sowohl personen- als auch raumbezogen für eine bestimmte Gaststätte erteilt.
Für die gewerbliche Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (auch im Freien) und für die gewerbliche Beherbergung von Gästen (in Pensionen, Hotels, Gasthöfen) brauchen Sie aufgrund von § 2 Abs. 1 GastG grundsätzlich eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis erhalten Sie für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die ihrem Betrieb dienenden Räume.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG,KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis.
Wenn Sie aus besonderem Anlass Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Aushändigung von Anträgen nach dem Grundsicherungsgesetz
(Diese Anträge liegen auch im Standesamt - Zi.-Nr. 4 - bereit.)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Bei allgemeinen Anfragen in sozialen Angelegenheiten wenden Sie sich an das Bürgerbüro, hier erhalten Sie Auskunft über den zuständigen Sachbearbeiter.
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. Ein weiteres Verkürzen der allgemeinen Sperrzeit ist nicht möglich, da die sog. „Putzstunde“ den zeitlichen Mindestrahmen der Sperrzeit darstellt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Im Bürgerbüro erhalten Sie Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen bzw. deren Verlängerung, die an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zu richten sind.
Im Bürgerbüro werden Fischereischeine ausgestellt:
- Jahresfischereischeine
- Lebenszeitfischereischeine, auch befristet auf 5 Jahre
- Jugendfischereischeine
Um den Pfrontner Bürgern den Weg nach Marktoberdorf oder Füssen zur Führerscheinstelle zu ersparen, können die Anträge auf den EU-Führerschein oder auf Wiedererteilung Führerschein im Bürgerbüro gestellt werden.
Im Bürgerbüro kann ein amtliches Führungszeugnis beantragt werden.
Im Bürgerbüro können Fundsachen abgegeben werden. Dort werden sie mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt und liegen für den Eigentümer zur Abholung bereit.
Im Bürgerbüro werden Lebensbescheinigungen für die Rentenversicherung ausgestellt.
Das Meldewesen umfasst die An-, Um- und Abmeldung des ersten und jeden weiteren Wohnsitzes sowie die Führung des Melderegisters.
Es besteht die Möglichkeit der (Vor-)An-, Um- und Abmeldung über den Onlineservice auf dieser Homepage. Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro anschließend trotzdem noch notwendig ist, um den Meldeschein persönlich zu unterschreiben und die Ausweisdokumente ändern zu lassen.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausweise im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 PAuswG der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis. Ein Ausweis ist gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG wird durch den Besitz eines gültiges Reisepasses die Ausweispflicht ebenfalls erfüllt.
Ordnungswidrig handelt derjenige, welcher entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG einen (gültigen) Ausweis nicht besitzt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ein Reisepass ist ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.
Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.
Der biometrische Reisepass (auch ePass) ist eine Kombination eines papierbasierten Reisepasses mit elektronischen Komponenten. Der ePass enthält biometrische Daten, die verwendet werden, um die Identität eines Reisenden feststellen zu können.
Die weltweite Einführung von biometrischen Pässen wurde durch die Behörden der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gefordert und durchgesetzt. In Deutschland geschah dies am 1. November 2005. Auf dem Chip werden seit diesem Termin das Bild und seit 1. November 2007 auch die Fingerabdrücke gespeichert.
Aufnahme von Anträgen der Rentenversicherung:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente (EM)
- Kontenklärung
- Allgemeiner Schriftverkehr zur Rentenversicherung