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Grundstücksangelegenheiten

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Bei jeder größeren Baumaßnahme, z. B. beim Bau einer Gemeindestraße sind Grundstücksverhandlungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, der Tausch und die Belastung (Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten etc.) von Grundvermögen.