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Standesamt (Personenstandswesen)

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Nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08363 698-23 oder 08363 698-0)
Aufgaben

Eine Eheschließung kann ausschließlich beim Standesamt am jeweiligen Wohnort angemeldet werden.

Die Trauung ist innerhalb von Deutschland an jedem Standesamt möglich.

 

 

Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Näheres regelt § 2 der Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes.