Standesamt (Personenstandswesen)
- Telefon: 08363 698-20
- Fax: 08363 698-7020
- E-Mail: michaela.steinacher@pfronten.bayern.de
- Zimmer: 3
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Sachgebiet
- Telefon: 08363 698-23
- E-Mail: ingrid.babel-hitzelberger@pfronten.bayern.de
- Zimmer: Rathaus-Pavillon
- Etage: EG
- Sachgebiet
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 08363 698-23 oder 08363 698-0)
Eine Eheschließung kann ausschließlich beim Standesamt am jeweiligen Wohnort angemeldet werden.
Die Trauung ist innerhalb von Deutschland an jedem Standesamt möglich.
Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Näheres regelt § 2 der Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes.