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Aufgaben

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Sachgebiet

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).

Sachgebiet

Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Im Zusammenhang mit der Grundsteuer wird auf den untenstehenden Flyer hingewiesen.

Die ab 2025 festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Es ist darum wichtig, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen.
Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die sich auf die Höhe der Flächen, die Äquivalenzbeträge oder die Vermögensart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung oder der Aufhebung der Flächen oder Äquivalenzbeträge führen kann, ist dem Finanzamt bis zum 31. März des Jahres, das auf die Änderung folgt, anzuzeigen.

Des Weiteren bitten wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch keine Grundsteuererklärung auf Basis der Grundsteuerreform ab 01.01.2025 abgegeben haben, diese unverzüglich beim Finanzamt einzureichen.

Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

 

 

Sachgebiet

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.

Sachgebiet

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Das bisher bestehende Verbot, auf das Innehaben einer Wohnung eine kommunale Aufwandsteuer zu erheben, wurde gestrichen. Die bayerischen Kommunen haben deshalb nun die Möglichkeit, auf der Grundlage von Art 3 Abs. 1 KAG eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.

Sachgebiet