Wasserwerk
- Telefon: 08363 698-48
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Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Gemeinde Pfronten erhebt zur Abwälzung der von ihr zu zahlenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe.
Die Abwasserabgabe fällt nicht an, wenn bis zum 15.12. eines jeden Jahres ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung bei der Gemeinde Pfronten vorgelegt wird.
Die Gemeinde Pfronten erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Einleitungsgebühren. Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung.
Die Trinkwasserqualität der Gemeinde Pfronten wird ständig überwacht. Die aktuellen Werte der chemischen Wasseranalyse finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Die Härte des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Gemeinde Pfronten liegt wie folgt:
Härtebereich 3 "hart"
19,7 °dH - 20,1 °dH
Die Gemeinde Pfronten erhebt für die Benutzung ihrer Wasserversorungseinrichtung Verbrauchsgebühren. Die Verbrauchsgebühr entsteht mit jedem Verbrauch von Wasser aus der Wasserversorgungseinrichtung.