31 Satzung über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung sowie über die Ablöse der Pflicht (Kinderspielplatzsatzung - KSpS)
Anlagen
Entstehende Kosten
Die für die Berechnung des Ablösebetrages heranzuziehenden Herstellungskosten hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2022 auf 180 €/m² festgelegt.
Dieser Betrag hat Gültigkeit bis zur notwendigen Neuberechnung aufgrund Kostenveränderungen (siehe Satzungstext § 7 Abs. 2).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Funktion |
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Haff, Martin | 08363 698-36 | Hauptamtsleiter |
Hörmann, Karl | 08363 698-60 | Bauamt |