31 Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
Anlagen
Entstehende Kosten
Die für die Berechnung des Ablösebetrages heranzuziehenden Herstellungskosten hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2022 auf 180 €/m² festgelegt.
Dieser Betrag hat Gültigkeit bis zur notwendigen Neuberechnung aufgrund Kostenveränderungen (siehe Satzungstext § 4 Abs. 2).
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Funktion |
|---|---|---|
| Hörmann, Karl | 08363 698-60 | Bauamt |
| Haff, Martin | 08363 698-36 | Hauptamtsleiter |