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31 Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)


Entstehende Kosten

Die für die Berechnung des Ablösebetrages heranzuziehenden Herstellungskosten hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2022 auf 180 €/m² festgelegt.

Dieser Betrag hat Gültigkeit bis zur notwendigen Neuberechnung aufgrund Kostenveränderungen (siehe Satzungstext § 4 Abs. 2).

Ansprechpartner

Name Telefon Funktion
Hörmann, Karl 08363 698-60 Bauamt
Haff, Martin 08363 698-36 Hauptamtsleiter