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Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält keine verbindlichen Festsetzungen für die Bürger, es kann also kein Baurecht aus ihm abgeleitet werden. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Gemeinde enthalten.


Im Flächennutzungsplan werden z.B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Dem Flächennutzunsgplan ist ein Erläuterungsbericht beigefügt. Im Erläuterungsbericht sind die maßgeblichen Grundgedanken und Leitziele der Planung dargelegt.

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (der Verfahrensablauf entspricht in den Grundzügen dem Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes). Flächennutzungspläne können erst in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der zuständigen Behörde (Landratsamt) genehmigt worden sind.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pfronten (aufgestellt 1997) und die späteren Änderungen können im Rathaus der Gemeinde Pfronten, oder hier online eingesehen werden.


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Bauamt
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