Was erledige ich wo?
Für die Abfallwirtschaft und Müllbeseitigung ist das Landratsamt Ostallgäu zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link oder bei der Abfallberatung Ostallgäu (Telefon: 08342 911-384).
Informationen zur Blauen Tonne erhalten Sie direkt bei der Firma Hubert Schmid Recycling & Umweltschutz GmbH (Telefon: 08342 9610730 oder untenstehender Link).
Die Gemeinde Pfronten erstellt die Abrechnungen der Hallenbenutzung (Turnhalle Grundschule, Turnhalle Mittelschule, Dreifachsporthalle) nach dem Belegungsplan.
Die Gemeinde Pfronten erhebt zur Abwälzung der von ihr zu zahlenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe.
Die Abwasserabgabe fällt nicht an, wenn bis zum 15.12. eines jeden Jahres ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung bei der Gemeinde Pfronten vorgelegt wird.
Das Meldewesen umfasst die An-, Um- und Abmeldung des ersten und jeden weiteren Wohnsitzes sowie die Führung des Melderegisters.
Es besteht die Möglichkeit der (Vor-)An-, Um- und Abmeldung über den Onlineservice auf dieser Homepage. Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro anschließend trotzdem noch notwendig ist, um den Meldeschein persönlich zu unterschreiben und die Ausweisdokumente ändern zu lassen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Die Gemeinde Pfronten bildet im Beruf "Verwaltungsfachangestellte(r), Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaats Bayern und Kommunalverwaltung" aus. Die dreijährige Berufsausbildung umfasst mit mehr als der Hälfte die betriebspraktische Ausbildung. Daneben erfolgt die schulische Ausbildung im Rahmen von Blocklehrgängen der Bayer. Verwaltungsschule sowie des Berufsschulunterrichts in Kempten. Die Auszubildenden müssen sich einer Zwischenprüfung und einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung bei der Bayer. Verwaltungsschule unterziehen.
Im Bürgerbüro erhalten Sie Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen bzw. deren Verlängerung, die an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zu richten sind.
Für Sach- und Geldspenden wird von der Gemeinde eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zum Zwecke der Steuerermäßigung ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit der Zuwendung erfüllt sind.
Das Verzeichnis der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) anerkannt sind, kann bei der Gemeinde eingesehen werden.
Die Bankverbindungen der Gemeinde Pfronten lauten:
Sparkasse Allgäu | IBAN DE95 7335 0000 0000 2500 92 | BIC BYLADEM1ALG |
VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG | IBAN DE16 7209 0000 0003 1064 03 | BIC GENODEF1AUB |
Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften erhalten Sie im Bürgerbüro, soweit keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist.
Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) erhalten Sie nur im ausstellenden Standesamt.
- Erste Kontaktstelle bei Fragen rund ums Alter, Vermittlung weiterführender Beratungen und Hilfen
- Initiierung bedarfsorientierter Begegnungs- und Bildungsangebote
- Vernetzung von Einrichtungen und Diensten im Quartier
- Installation niederschwelliger Bildungsangebote für ältere Menschen zum Umgang mit digitalen Medien
- Angebotseinholung
- Kostenvergleich
- Preisverhandlungen
- Vergabevorschläge
- Allgemeine Aufgaben des Bestattungswesens
- Verwaltung des Friedhofes und des Leichenhauses
- Gebührenabrechnung für den Friedhof
Eine Eheschließung kann ausschließlich beim Standesamt am jeweiligen Wohnort angemeldet werden.
Die Trauung ist innerhalb von Deutschland an jedem Standesamt möglich.
Die Gemeinde Pfronten erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Einleitungsgebühren. Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung.
Unter dem Überbegriff Erschließungsbeiträge werden grundsätzlich vier verschiedene Beitragsarten zusammengefaßt.
1. Erschließungsbeitrag
Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (z. B. Straße) inklusive ihrer Anlagen (z. B. Gehweg, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung usw.). Hierbei werden 90 % des Herstellungsaufwands auf die erschlossenen Grundstücke verteilt (siehe Satzung).
2. Ausbaubeitrag
Der Ausbaubeitrag wird erhoben für die Erneuerung und/oder Verbesserung von Erschließungsanlagen. Beim Ausbaubeitrag werden je nach Einstufung der Anlage (z. B. Anliegerstraße, Ortsdurchfahrten usw.) zwischen 30 % und 80 % des Herstellungsaufwands auf die erschlossenen Grundstücke verteilt (siehe Satzung).
3. Kanalherstellungsbeitrag
Der Kanalherstellungsbeitrag wird grundsätzlich erhoben für die Anschlußmöglichkeit eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus Pauschalsätzen multipliziert mit der Grund- und Geschoßfläche (siehe Satzung).
4. Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage
Der Wasserherstellungsbeitrag wird erhoben für die Anschlußmöglichkeit eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus Pauschalsätzen multipliziert mit der Grund- und Geschoßfläche (siehe Satzung).
Die Gemeinde kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Der Erschließungsvertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform.
- Aufstellung der Haushaltspläne für die Gemeinde und den von ihr mitverwalteten Schulverband sowie deren Vollzug und Überwachung
- Erstellung der Jahresrechnungen
- Kaufmännische Abschlüsse für Pfronten Tourismus und Wasserwerk
- Finanzplanung, Finanzberichte
- Kalkulation von Gebühren und Beiträgen
- Kreditwesen, Kassenkredite, Bürgschaften
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
Im Bürgerbüro werden Fischereischeine ausgestellt:
- Jahresfischereischeine
- Lebenszeitfischereischeine, auch befristet auf 5 Jahre
- Jugendfischereischeine
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Um den Pfrontner Bürgern den Weg nach Marktoberdorf oder Füssen zur Führerscheinstelle zu ersparen, können die Anträge auf den EU-Führerschein oder auf Wiedererteilung Führerschein im Bürgerbüro gestellt werden.
Das Standesamt führt die Personenstandsbücher. Hier können auch Personenstands- und namenrechtliche Urkunden ausgestellt werden.
Im Bürgerbüro kann ein amtliches Führungszeugnis beantragt werden.
Im Bürgerbüro können Fundsachen abgegeben werden. Dort werden sie mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt und liegen für den Eigentümer zur Abholung bereit.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann der gastweise Besuch einer vom Wohnsitz abweichenden Schule aus wichtigen persönlichen Gründen gestattet werden.
Nach Stellungnahme der betroffenen Schulen sowie dem finanziellen Aufwandsträger wird von der Gemeinde, in der die Erziehungsberechtigten ihren Wohnsitz gemeldet haben, ein entsprechender Bescheid erlassen.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe ausüben wollen, also wenn Sie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder Gäste beherbergen wollen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird sowohl personen- als auch raumbezogen für eine bestimmte Gaststätte erteilt.
Für die gewerbliche Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (auch im Freien) und für die gewerbliche Beherbergung von Gästen (in Pensionen, Hotels, Gasthöfen) brauchen Sie aufgrund von § 2 Abs. 1 GastG grundsätzlich eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis erhalten Sie für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die ihrem Betrieb dienenden Räume.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG,KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis.
Wenn Sie aus besonderem Anlass Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Die Gemeinde versendet zu bestimmten Geburts- und Hochzeitstagen Glückwunschschreiben.
Die gemeinnützige Geschwister-Orth-Stiftung wurde von Frau Lisa Tönjes, geboren 1909 auf dem Falkenstein, im Jahr 1995 gegründet. Sie hat den Zweck, bedürftige Pfrontener Bürgerinnen und Bürger finanziell oder durch Sachzuwendungen zu unterstützen.
Sollten Röntgenreihenuntersuchungen, Schutzimpfungen oder die Bekämpfung von Seuchen nötig sein, wird dies im Bürgerbüro organisiert.
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).
Gewerbean-, -um- und abmeldungen
Reisegewerbe
Gaststättengesetz
Gaststättenrechtliche Gestattungen
Sperrzeit
Marktrecht
Der Grundsteuer unterliegen zum einen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Infos zur Neuregelung der Grundsteuer entnehnen Sie bitte den Dokumenten nachfolgend unter "Dateien" - ZU BEACHTEN AB 1.1.2022!!
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Bei jeder größeren Baumaßnahme, z. B. beim Bau einer Gemeindestraße sind Grundstücksverhandlungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, der Tausch und die Belastung (Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten etc.) von Grundvermögen.
Es ist schon eine gute Weile her, als Adalbert Osterried mit seiner Projektidee an die Gemeindeverwaltung herantrat, die alten Hausnamen in Pfronten zu sichern und möglichst sichtbar an den bestehenden Gebäuden anzubringen. Hierzu ließ er zwei Entwürfe bei der Bastelzentrale Schneider anfertigen, die als Hinweis an die Häuser angebracht werden könnten. Die Schilder sollten einheitlich gestaltet und über die Gemeinde beschafft werden. Die Kosten für die Hinweisschilder trägt der jeweilige Hauseigentümer selbst.
Gestalterisch wurde das Ganze im Laufe der Zeit weiter entwickelt und auch mit interessanten Informationen ergänzt.So ist neben einer kurzen Erläuterung des Hausnamens auch die alte Hausnummer und die spezifische Holzmarke vermerkt.
Also eine Fülle von Informationen mit denen selbst die meisten Einheimischen nicht mehr so viel anfangen können, die aber auf diesem Wege wieder ins Gedächtnis des einzelnen Betrachters gebracht werden. Quasi ein Stück Heimat neu entdeckt und für die Nachwelt konserviert.
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.
Der Jugendtreff an der Mittelschule Pfronten (Zentralschulweg 4) ist eine seit Mai 1999 bestehende gemeindliche Einrichtung.
Desweiteren bestehen in der Gemeinde Pfronten drei Kindergärten, ein Kinderhort und eine Kinderkrippe.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Unsere Gemeinde - Bildung & Soziales".
Die Koordinierung und Überwachung der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen ist eine wesentliche Aufgabe der Bauverwaltung. Da im Gemeindegebiet noch zahlreiche Ortsteile nicht oder nur teilweise erschlossen sind, sind in den nächsten Jahren noch etliche Baumaßnahmen im Bereich des Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbaus erforderlich.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Näheres regelt § 2 der Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes.
Anfrage bei der Verwaltung bezüglich freien Terminen für Sport- oder sonstige Veranstaltungen sowie Belegungsplan Turnhalle Mittelschule und Dreifachturnhalle.
Im Bürgerbüro werden Lebensbescheinigungen für die Rentenversicherung ausgestellt.
Von Anfang April bis Ende Oktober findet auf dem Parkplatz am Birkenweg der Wochenmarkt statt. Wenn Sie als Gewerbetreibender einen Verkaufsstand aufmachen wollen, ist die Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
An der Viehscheid am zweiten Sonntag im September wird ein großer Markt abgehalten. Sollten Sie Interesse an einem Marktstand haben, wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde.
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Anträge auf den Wohngeldlastenzuschuss erhalten Sie im Bürgerbüro.
- Vollzug der Miet- und Pachtverträge sowie Vereinbarungen mit der Gemeinde Pfronten
- Verwaltung und Überwachung der Leibrentenverträge nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland
- Ermittlung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten für gemeindliche Mietobjekte
Die Nachlasssicherung, die Testamentkartei und die Mitwirkung bei der Beurkundung von Nottestamenten ist Aufgabe des Standesamtes.
- Unterstützung beim Aufbau von Betreuungs- und Entlastungsangeboten, sowie Bekanntmachung der bestehenden Angebote
- Sensibilisierung der Anbieter sozialer Dienstleistungen für spezielle Zielgruppen (bspw. Hochaltrigkeit, Demenz, Palliativ, Migration…)
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausweise im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 PAuswG der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis. Ein Ausweis ist gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG wird durch den Besitz eines gültiges Reisepasses die Ausweispflicht ebenfalls erfüllt.
Ordnungswidrig handelt derjenige, welcher entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG einen (gültigen) Ausweis nicht besitzt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Personalwirtschaftliche Grundsatzfragen
- Einstellungen
Die Verwaltung der bei der Gemeinde Pfronten bediensteten Beamten, Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden.
- Örtliche Rechnungsprüfung
- Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
- Kassenaufsicht
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Rechnerische Überprüfung und Erstellung der Zahlungsanweisungen für an die Gemeinde gerichtete Rechnungen.
Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht.
Ein Reisepass ist ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.
Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.
Der biometrische Reisepass (auch ePass) ist eine Kombination eines papierbasierten Reisepasses mit elektronischen Komponenten. Der ePass enthält biometrische Daten, die verwendet werden, um die Identität eines Reisenden feststellen zu können.
Die weltweite Einführung von biometrischen Pässen wurde durch die Behörden der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gefordert und durchgesetzt. In Deutschland geschah dies am 1. November 2005. Auf dem Chip werden seit diesem Termin das Bild und seit 1. November 2007 auch die Fingerabdrücke gespeichert.
Aufnahme von Anträgen der Rentenversicherung:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente (EM)
- Kontenklärung
- Allgemeiner Schriftverkehr zur Rentenversicherung
Den Schulverband "Mittelschule Pfronten" bilden die Mitgliedsgemeinden Pfronten, Nesselwang und Rückholz. Vorsitzender ist der Erste Bürgermeister Alfons Haf.
Die Verwaltung des Schulverbandes sowie die finanzielle Abwicklung wird von der Gemeinde Pfronten in Koordination mit der Schulleitung wahrgenommen.
Nähere Informationen zur Mittelschule Pfronten finden Sie unter der Rubrik "Unsere Gemeinde - Bildung & Soziales - Schulen".
Entgegennahme bzw. Aufnahme von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung bzw. Erhöhungsanträge. Aushändigung der Schwerbehindertenausweise. Parkausweise für Schwerbehinderte können im Bürgerbüro beantragt werden.
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. Ein weiteres Verkürzen der allgemeinen Sperrzeit ist nicht möglich, da die sog. „Putzstunde“ den zeitlichen Mindestrahmen der Sperrzeit darstellt.
Die Gemeinde kann Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen im Rahmen ihres Ermessens unter bestimmten Voraussetzungen über die Fälligkeit hinaus stunden bzw. Ratenzahlungen bewilligen. Hierzu ist ein Antrag des Zahlungspflichtigen mit entsprechender Begründung erforderlich. Über diesen entscheidet abhängig von der Größenordnung des geforderten Betrages entweder die Verwaltung oder der Finanzausschuss.
Hinweis:
Grundsätzlich sind bei Gewährung einer Stundung die gesetzlichen Zinsen von 6 % p.a. zu entrichten.
Terminvereinbarungen beim Bürgermeister und Koordination seiner Stellvertreter.
Die Trinkwasserqualität der Gemeinde Pfronten wird ständig überwacht. Die aktuellen Werte der chemischen Wasseranalyse finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Im Bürgerbüro werden Volkszählungen koordiniert.
Im Bürgerbüro befindet sich die zentrale Anlaufstelle für Wahlen und Volksbegehren. Hier werden die Wählerlisten erstellt und liegen die Eintragungslisten aus. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt ebenfalls im Bürgerbüro.
Die Härte des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Gemeinde Pfronten liegt wie folgt:
Härtebereich 3 "hart"
19,7 °dH - 20,1 °dH
Die Gemeinde Pfronten erhebt für die Benutzung ihrer Wasserversorungseinrichtung Verbrauchsgebühren. Die Verbrauchsgebühr entsteht mit jedem Verbrauch von Wasser aus der Wasserversorgungseinrichtung.
Aushändigung von Anträgen nach dem Grundsicherungsgesetz
(Diese Anträge liegen auch im Standesamt - Zi.-Nr. 4 - bereit.)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Bei allgemeinen Anfragen in sozialen Angelegenheiten wenden Sie sich an das Bürgerbüro, hier erhalten Sie Auskunft über den zuständigen Sachbearbeiter.
Wertstoffhof Pfronten, Hans-Marte-Weg, 87459 Pfronten
Öffnungszeiten:
- Montag: 14:00 - 17:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- Freitag: 14:00 - 17:00 Uhr
- Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Nähere Auskünfte zum Wertstoffhof Pfronten erhalten Sie beim Landratsamt Ostallgäu (Telefon: 08342 911-384) und unter untenstehendem Link.
- Beratung und Unterstützung der Kommune bei der Planung von Angeboten der Daseinsvorsorge (neue Wohnformen)
- Vermittlung Wohnberatung
Hierzu gehört die Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie das Mahn-, Beitreibungs- und Vollstreckungswesen gemeindlicher Einnahmen.
Beantragung und Abrechnung von staatlichen Zuwendungen für folgende öffentliche Bereiche:
- Abwasseranlagen
- Feuerwehrwesen
- Straßenbau
- Wasserversorgung
Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Das bisher bestehende Verbot, auf das Innehaben einer Wohnung eine kommunale Aufwandsteuer zu erheben, wurde gestrichen. Die bayerischen Kommunen haben deshalb nun die Möglichkeit, auf der Grundlage von Art 3 Abs. 1 KAG eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.