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Bebauungsplan Nr. 44 Pfronten-Ried Ost


Hinweis

Aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (4 CN 3.22), zu § 13 b BauGB, möchten wir Sie vorsorglich auf die derzeit unsichere Rechtslage hinweisen.

Die erlassene 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Pfronten-Ried/Ost“ leidet unter einem beachtlichen Verfahrensfehler, der jedoch der Planerhaltungsvorschrift des § 215 BauGB unterliegt. Solange die sog. Rügefreist des § 215 Abs. 2 BauGB nicht abgelaufen ist, gilt der fehlerhafte Bebauungsplan als schwebend unwirksam. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den unten genannten zuständigen Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Bauamt
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