Mietspiegel Pfronten
Im Zuge der gerichtlich angeordneten Neuausrichtung des Zweitwohnungssteuerrechts, wonach zukünftig die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erfolgen hat, war die Entwicklung eines Mietspiegels für das Gemeindegebiet notwendig.
Hierzu wurde die Firma ALP mit Sitz in Hamburg in Zusammenschluss mit den umliegenden Gemeinden und unter Federführung durch die Stadt Füssen beauftragt.
Der Bau- und Umweltausschuss Pfronten hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 den qualifizierten Mietspiegel 2020 für die Gemeinde Pfronten erstmals beschlossen.
Der Mietspiegel wird gemäß § 558d BGB auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland alle zwei Jahre fortgeschrieben. Nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren ist der Mietspiegel neu zu kalkulieren, die Datengrundlagen vollumfänglich erneut zu erheben. Die Fortschreibungen bzw. Aktualisierungen werden jeweils vom Gemeinderat beschlossen.
Sie können den Mietspiegel in der jeweils gültigen Fassung sowie die Mietspiegelsatzung auf dieser Seite unter "Anlagen" ansehen und herunterladen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Funktion |
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Jehle, Monika | 08363 698-50 | Steueramt |