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Mietspiegel Pfronten

Im Zuge der gerichtlich angeordneten Neuausrichtung des Zweitwohnungssteuerrechts, wonach zukünftig die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erfolgen hat, war die Entwicklung eines Mietspiegels für das Gemeindegebiet notwendig.

Hierzu wurde die Firma ALP mit Sitz in Hamburg in Zusammenschluss mit den umliegenden Gemeinden und unter Federführung durch die Stadt Füssen beauftragt.

Der Bau- und Umweltausschuss Pfronten hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 den qualifizierten Mietspiegel 2020 für die Gemeinde Pfronten beschlossen.

Der Mietspiegel 2022 wurde gemäß § 558d BGB auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland von Juli 2020 bis Juli 2022 fortgeschrieben. Dies ergab eine Erhöhung der Werte des Mietspiegels 2020 um 11,6 %. Der Gemeinderat an die Fortschreibung in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 beschlossen.

Sie können die Mitspiegel 2022 und 2020 auf dieser Seite unter "Anlagen" ansehen und herunterladen.


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